FAQ – Gut zu wissen

Sie stehen kurz vor einer Operation, bei der Ihnen ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk (Endoprothese) eingesetzt wird. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) wurde eingerichtet, um allen Patienten die bestmögliche Behandlung zugänglich zu machen und die Qualität verwendeter Endoprothesen zu sichern und zu verbessern. Damit dies gelingt, benötigen wir Ihre Mithilfe. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Einwilligung zur Teilnahme am EPRD.

Wozu gibt es das EPRD?

Das EPRD wurde gegründet, um zu ermitteln, wie lange implantierte Hüft- oder Kniegelenkendoprothesen halten, bevor sie ausgewechselt werden müssen. Mit dem EPRD wird es erstmals möglich sein, bundesweit die Haltbarkeit von Endoprothesen zu erfassen und die Gründe für Wechseloperationen zu analysieren. Es trägt so dazu bei, die Sicherheit für alle Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

Welche Daten werden erhoben und ausgewertet?

Wenn Sie am EPRD teilnehmen, erhebt Ihr behandelndes Krankenhaus Daten über die bei Ihnen implantierten Hüft- oder Knieprothesen und eventuelle Voroperationen an Hüfte oder Knie. Diese Daten übermittelt es verschlüsselt an die Registerstelle des EPRD. Dort werden sie gespeichert und ausgewertet. Haben Sie bereits eine Prothese erhalten und diese muss nun entfernt oder ersetzt werden, gibt Ihr Arzt zusätzlich an, warum der Wechsel notwendig ist.

Wenn Sie dem zustimmen, werden außerdem routinemäßig erfasste Daten, die Ihr Krankenhaus im Rahmen der Abrechnung an Ihre Krankenkasse übermittelt hat, von dieser pseudonymisiert* an den Bundesverband Ihrer Krankenkasse weitergeleitet. Der Bundesverband sendet daraus als Auszug Daten zu Operationen, zu Komplikationen, die aufgetreten sind, und zu allgemeinen Begleiterkrankungen, die für Ihre Hüft- oder Kniegelenke wichtig sind, an die Registerstelle des EPRD. Schließlich wertet das EPRD mit Ihrer Zustimmung die erhobenen Operationsdaten statistisch aus und stellt diese Auswertungen den Krankenhäusern, Krankenkassen und Herstellern zur Verfügung. Selbstverständlich ist bei der statistischen Auswertung sichergestellt, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht aus den statistischen Angaben zurückverfolgt werden können.

* Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, auch Code genannt) ersetzt, um die Identifizierung des Patienten auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.

Die zur Abrechnung mit den Krankenkassen erfassten Daten erhält das EPRD nur dann, wenn Sie bei einer Krankenkasse versichert sind, die das EPRD unterstützt. Das sind derzeit:

  • alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
  • alle Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk)

Was geschieht mit den Daten?

Die Daten werden von der Registerstelle des EPRD pseudonymisiert wissenschaftlich ausgewertet. Die Haltbarkeit der in Deutschland verwendeten Prothesen wird ermittelt und allgemein zugänglich veröffentlicht. Die möglichen Gründe, die zu einer besonders kurzen oder langen Haltbarkeit führen, werden analysiert und bewertet. Es wird untersucht, ob diese mit den verwendeten Prothesen oder anderen Faktoren zusammenhängen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden durch Publikationen und Vorträge der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht und können so unmittelbar und kurzfristig in die Versorgung einfließen. Dadurch wird die Patientensicherheit erhöht.

Was kommt auf Sie zu?

Ihr behandelndes Krankenhaus dokumentiert Ihre Teilnahme und übermittelt die Daten pseudonymisiert an die Registerstelle des EPRD. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, könnten Sie in den beiden nachfolgenden Fällen später erneut in Kontakt mit dem EPRD kommen:

Information über Auffälligkeiten

Wir hoffen, dass Sie mit Ihrem künstlichen Gelenkersatz möglichst viele Jahre mobil und schmerzfrei sind. Eine Auffälligkeit im Sinne des EPRD ist eine kurze Haltbarkeit des Gelenkersatzes, die zahlreiche Gründe haben kann. In einem solchen Fall informiert das EPRD Ihre Krankenkasse und das behandelnde Krankenhaus. Diese nehmen dann gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten und der Informationsweitergabe an die Krankenkasse zustimmen, geben Sie hierzu bitte Ihre Einwilligung.

Information des Krankenhauses über bereits implantierte Prothesen

Nach der Operation erhalten Sie vom behandelnden Krankenhaus einen Endoprothesenpass. Dieser Pass enthält wichtige Informationen für Ihren nachbehandelnden Arzt und das nachbehandelnde Krankenhaus. Falls Ihre Endoprothese einmal ersetzt werden muss, kann daraus entnommen werden, welche Implantate bisher bei Ihnen verwendet wurden. Falls Sie den Endoprothesenpass nicht mehr zur Hand haben sollten, kann das Krankenhaus diese Informationen beim EPRD auf elektronischem Weg abrufen (sog. „Implantathistorie“). Dies ist aber nur möglich, wenn Sie später dem Krankenhaus Ihre Einwilligung hierzu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen nur dann vollständig zur Verfügung stehen können, wenn Sie bei einer am EPRD teilnehmenden Krankenkasse versichert sind und die notwendige Wechseloperation in einem Krankenhaus durchgeführt wird, das am EPRD teilnimmt. Bitte bewahren Sie Ihren Endoprothesenpass daher sorgfältig auf.

Wer ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Daten?

Um die erforderlichen Daten deutschlandweit auswerten zu können, müssen sie zentral gespeichert und verarbeitet werden. Dies erfolgt in der Registerstelle des EPRD. Die meisten Endoprothesen halten viele Jahre. Damit ihre Haltbarkeit berechnet werden kann, ist es nötig, die Daten 40 Jahre zu speichern. Sollten Sie Ihre Einwilligung zur Teilnahme widerrufen, werden keine weiteren Daten von Ihnen erfasst und bereits erfasste Daten anonymisiert*.

* Die Anonymisierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass diese Daten nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.

Ist die Teilnahme am Register vertraulich?

Alle Daten werden vor der Übermittlung durch Einbeziehung der sog. „Vertrauensstelle“ pseudonymisiert, das heißt, die Registerstelle des EPRD kann keinen Bezug zu Ihrer Person herstellen. Ihr Name wird nicht übermittelt und ist beim EPRD nicht bekannt. Die Pseudonymisierung der Daten erfolgt anhand Ihrer Versichertennummer und Ihres Geburtsdatums. Die Pseudonymisierung erfolgt durch eine Vertrauensstelle, die von einem vom EPRD unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Unternehmen betrieben wird. Nur in der Vertrauensstelle werden personenidentifizierende Daten von Ihnen verarbeitet und gespeichert. Eine Beschreibung, wie die Übertragung der Daten im Einzelnen funktioniert, können Sie gern bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern oder sich hier informieren. 

Selbstauskunft und Widerruf der Teilnahme

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über Ihre bei der Registerstelle gespeicherten Daten zu verlangen. Sie können Ihre Teilnahme auch jederzeit widerrufen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr behandelndes Krankenhaus oder, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, an eines der anderen am EPRD teilnehmenden Krankenhäuser. Nur diese sind in der Lage, mit der Widerrufserklärung Ihre personenidentifizierenden Daten aufzunehmen und zur Pseudonymisierung an die Vertrauensstelle zu senden.

An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht, sich an Ihr behandelndes Ärzteteam oder die EPRD gGmbH zu wenden. Sie werden Ihnen entsprechende Auskünfte erteilen.

Kann ich auch am EPRD teilnehmen, wenn ich nicht bei einer der oben genannten Krankenkassen versichert bin?

Grundsätzlich kann jeder Patient am EPRD teilnehmen, jedoch ist die Teilnahme für Patienten, die nicht bei einer der oben genannten Krankenkassen versichert sind eingeschränkt. Da das EPRD die Daten von Patienten ohne gültige Versicherten-Nummer nur in ausschließlich anonymisierter Form speichern kann, lässt sich hier der Werdegang der Versorgung nicht vollständig nachvollziehen. Daher ist es nicht möglich, diese Daten für Untersuchungen zur Standzeit der Prothesen zu verwenden. Zudem können im Nachgang keine Auskünfte über die zur Person gespeicherten Daten erstellt werden. Auch ein Widerruf der Teilnahme am EPRD wäre nicht möglich, da wir die Person nicht den gespeicherten Daten zuordnen können.