Versorgung systematisch erfassen – Patientensicherheit erhöhen

Der künstliche Gelenkersatz ist eine große Erfolgsgeschichte der modernen Medizin, insbesondere der Orthopädie. Der Einsatz von jährlich mehr als 400.000 künstlichen Hüft- und Kniegelenken gehört zu den häufigsten Operationen, die in Deutschland durchgeführt werden. Gleichzeitig sind aber jährlich mehr als 30.000 Wechseloperationen erforderlich. Über die Gründe ist bisher wenig bekannt.

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) wurde eingerichtet, um die Qualität verwendeter Endoprothesen zu sichern und zu verbessern und dadurch die Patientensicherheit zu erhöhen. Der umfangreiche Datenpool des EPRD erlaubt es künftig, die Ursachen für einen eventuellen Misserfolg bei einem Endoprothesen-Eingriff leichter als bisher aufzuschlüsseln. So lässt sich im Falle eines Falles klären, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für eine erneute Operation verantwortlich sind.

Das EPRD ist ein freiwilliges Angebot – auch an die Patienten. Sie werden im Rahmen des Aufklärungsgesprächs vor Operationen auch über den Ablauf der Datenerfassung sowie Zweck und Ziel des EPRD informiert. Nur wenn die Patienten einverstanden sind und eine Einwilligungserklärung unterzeichnen, werden die Daten zum Implantat und zum Eingriff erfasst und pseudonymisiert* an die Registerstelle übermittelt. Für Patienten ist die Teilnahme am EPRD kostenfrei.

*Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, auch Code genannt) ersetzt, um die Identifizierung des Patienten auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.

Datenschutz ist gewährleistet

Das EPRD misst dem Datenschutz große Bedeutung bei. Verwendet werden ausschließlich verschlüsselte (pseudonymisierte) Daten, die zusätzlich nur über eine Vertrauensstelle weitergeleitet werden. Weder die EPRD gGmbH noch die Registerstelle erhalten personenbezogene Daten, mit denen sich einzelne Patienten identifizieren lassen.

Allein die beteiligten Krankenkassen und die teilnehmenden Kliniken – nicht aber das EPRD – können im Ausnahmefall die zusammengeführten Daten wieder entschlüsseln. Dies geschieht nur zum Wohle des Patienten. Zum Beispiel, wenn sich eingebaute künstliche Gelenke als schadhaft herausstellen. Krankenkassen oder teilnehmende Krankenhäuser benachrichtigen dann jene Patienten, die ebenfalls mit diesen fraglichen Implantaten versorgt worden sind, und prüfen bei Bedarf deren funktionellen Zustand. So lässt sich frühzeitig gegensteuern, und weitere gesundheitliche Beschwerden oder zusätzliche Krankenhausaufenthalte können unter Umständen vermieden werden.