Zensurereignis

Ereignisse wie der Tod des Patienten führen dazu, dass nicht bei jedem teilnehmenden Patienten die komplette Zeitspanne zwischen dem Einbau seiner Endoprothese und ihrem erstmaligen Wechsel bzw. Ausbau gemessen werden kann. Diese sogenannten Zensurereignisse, zu denen im EPRD auch ein Ausscheiden des Patienten aus der weiteren Nachverfolgung etwa aufgrund eines Kassenwechsels gezählt wird, werden für die Auswertungen daher als vorzeitiges Standzeitende betrachtet, ohne dass die Prothesenversorgung deshalb als ausgefallen gilt.