Folgeeingriff
Erneute Operationen an einem bereits endoprothetisch versorgten Gelenk mit Ergänzung, Tausch oder Ausbau von Implantat-Komponenten. Voraussetzung ist also, dass zu einem vorherigen Zeitpunkt eine Prothesenkomponente an dieser Lokalisation implantiert wurde, die nun durch eine erneute Operation entfernt (beispielsweise Ausbauoperation bei einem „zweizeitigen“ Wechsel), direkt ausgetauscht wird („einzeitiger“ Wechsel) oder hinzugefügt wird (beispielsweise sekundärer Retropatellarersatz). Zu den Folgeeingriffen gehört auch die Implantation von Prothesenkomponenten, wenn diese Komponenten zu einem früheren Zeitpunkt bereits entfernt wurden (Wiedereinbau bei einem „zweizeitigen“ Wechsel).
