Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, falls Ihnen nach Oktober 2012 ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk (Endoprothese) eingesetzt wurde und Sie dabei eventuell der Teilnahme am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) zugestimmt haben, ist dieser Artikel für Sie besonders wichtig.

© EPRD

Mit Ihrer Zustimmung haben Sie eingewilligt, dass Ihr behandelndes Krankenhaus Daten über die bei Ihnen implantierten Hüft- oder Knieprothesen und eventuelle Voroperationen an Hüfte oder Knie an das EPRD übermittelt.

Ihre Unterstützung schätzen wir sehr und danken Ihnen dafür.

Ihr Krankenhaus übermittelt diese Daten pseudonymisiert (in verschlüsselter Form) an die Registerstelle des EPRD. Dort werden Ihre Daten gespeichert und ausgewertet, ohne dass das Register Ihre Identität kennt oder ermitteln kann. Die der Einwilligung zugrunde liegende Patienteninformation und Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Qualitätsregister „Endoprothesenregister Deutschland“ hat in der Vergangenheit die BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH als Registerstelle des EPRD ausgewiesen. Ab dem 16. Dezember 2015 hat das EPRD die Verantwortung für den Betrieb der Registerstelle selbst übernommen.

Alle Daten werden vor der Übermittlung an die Registerstelle durch Einbeziehung der sogenannten „Vertrauensstelle“ pseudonymisiert. Das EPRD hat mit dem Betrieb der Vertrauensstelle ein vom EPRD unabhängiges und nicht weisungsgebundenes Unternehmen betraut. Dies ist derzeit – bis zum 31. Dezember 2016 – die EndoCert GmbH (Berlin); ab dem 1. Januar 2017 wird die Schütze Consulting AG (Berlin) den Betrieb der Vertrauensstelle übernehmen.

Aus Datenschutzgründen ist es notwendig, Sie über den Wechsel der Verantwortung für den Betrieb der Registerstelle und der Vertrauensstelle des EPRD zu informieren, was wir hiermit tun möchten. Sofern Sie damit nicht einverstanden sein sollten, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Teilnahme am EPRD zu widerrufen.

Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an ein beim EPRD registriertes Krankenhaus. Nur diese sind in der Lage, Anträge auf Widerrufe entgegenzunehmen, da die Registerstelle des EPRD Versichertendaten ausschließlich pseudonymisiert erhält. Bitte wenden Sie sich vorzugsweise an das Krankenhaus, in dem Sie zuletzt behandelt wurden.

Wozu gibt es das EPRD?

Das EPRD wurde gegründet, um zu ermitteln, wie lange implantierte künstliche Hüft- oder Kniegelenke halten, bevor sie ausgewechselt werden müssen. Mit dem EPRD wird es erstmals möglich sein, bundesweit die Haltbarkeit von Endoprothesen zu erfassen und die Gründe für Wechseloperationen zu analysieren. Es trägt so dazu bei, die Sicherheit für alle zu erhöhen.

Das EPRD arbeitet auf freiwilliger Basis. Es wird aber bereits von mehr als 700 Krankenhäusern, vielen Herstellern von Endoprothesen sowie den Krankenkassen des AOK-Bundesverbandes GbR und des Verband der Ersatzkassen e.V. unterstützt. Nur wenn auch möglichst viele Patientinnen und Patienten der Teilnahme am EPRD zustimmen, kann das Register seine Aufgabe erfüllen. Deshalb bitten wir um Ihre weitere Unterstützung.