Die EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH (EPRD gGmbH), die das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) betreibt, begrüßt die Errichtung des Implantateregister Deutschland (IRD), das der Bundesrat am 8. November 2019 gebilligt hat.


„Im Implantateregister sollen zum Wohle des Patienten bundesweit alle eingesetzten Implantate und möglichen Komplikationen erfasst werden, um in Zukunft Wechseloperationen zu reduzieren. Mit unserer jetzt neunjährigen Aufbauarbeit des EPRD auf freiwilliger Basis haben wir dafür einen wichtigen Grundstein gelegt“, sagt Prof. Jansson, Wissenschaftlicher Direktor des EPRD.

Dass in Zukunft alle Beteiligten zur Teilnahme verpflichtet sind – also Patienten, Kliniken, alle Krankenkassen und alle Hersteller – sorgt für umfassende Daten, die der Weiterentwicklung der endoprothetischen Versorgung dienen.

Die EPRD gGmbH soll nach dem Wunsch des BMG operative Aufgaben beim Aufbau und Betrieb des neuen Registers übernehmen und dafür Sorge tragen, dass alle relevanten Daten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Grundsätze vom EPRD in das IRD überführt werden.


Das EPRD erfasst jährlich über 300.000 Datensätze zur Hüft und Knieendoprothetik – d.h. 2/3 aller ca. 450.000 Eingriffe an Hüfte und Knie p.a. - und ist damit eines der Register mit den weltweit höchsten Erfassungszahlen. Die Klassifikation der Implantatproduktdatenbank wurde mit dem britischen Register NJR harmonisiert. Die darauf fußende deutsche Produktdatenbank, die von den Implantateherstellern gefüllt wurde, umfasst derzeit mehr als 60.000 Einzelartikel.

Der aktuelle Jahresbericht 2019 ist online abrufbar unter: www.eprd.de/de/ueber-uns/aktuelles/artikel/eprd-jahresbericht-2019/


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