Was hat es mit der Aussage „Wir sind keine Prothesenpolizei“ auf sich und wie lässt sich aus Sicht des EPRD das vergangene Jahr in einem kurzen Rückblick zusammenfassen? Antworten darauf sind in zwei Artikeln zu finden, die in den aktuellen Ausgaben Nr. 3/2018 der „Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie“ (ZfOU) sowie der „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) erschienen sind.

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Beide Zeitschriften decken das komplette Spektrum ihres Fachs ab: die OUMN als gemeinsame Publikation der Fachgesellschaften und Berufsverbände für Orthopädie und Unfallchirurgie, die ZfOU als offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie.

Im Gespräch mit Bernhard Epping für die ZfOU verorten Geschäftsführer Dr. Andreas Hey und Alexander Grimberg, Leiter Medizin, das EPRD vor dem Hintergrund der zentralen, von Bernhard Epping formulierten Frage: „Wie steht es um das Ziel, endlich auch im größten nationalen Markt für Endoprothesen in Europa eine valide Nachverfolgung der zahlreichen Endoprothesenmodelle zu ermöglichen?“ Deutlich wird, dass die für die Nachverfolgung geschaffene Methodik funktioniert, aber eine vollständige Erfassungsrate, wie auch vom EPRD mit Blick auf die Politik gefordert, notwendig ist.

Beleuchtet wird, im Rahmen der Strukturen des EPRD sowie der Prozesse zu Datenerfassung und Pseudonymisierung, wie das Register von Wechseloperationen und deren Gründen erfährt und wie die Zuordnung zum Ersteingriff erfolgt. Auch auf ausgewählte Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2016 wird detailliert eingegangen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass sich das EPRD nicht als „Prothesenpolizei“ sieht, also Patienten keine individuellen Empfehlungen hinsichtlich einer einzelnen Klinik oder eines einzelnen Implantats geben kann. Und, dass es trotz erster richtungsweisender Standzeitauswertungen für belastbare Aussagen zu Qualitätsunterschieden einzelner Implantate eines längeren Nachverfolgungszeitraums bedarf. Auch ein Verweis auf das vom Gesetzgeber geplante Deutsche Implantateregister fehlt nicht.

Den Dialog in Bezug auf dessen Sachstand und das weitere Vorgehen hat das EPRD mit dem Bundesgesundheitsministerium fortgesetzt, wie Dr. Andreas Hey im OUMN-Artikel „Erstmals belastbare Aussagen zu Standzeiten“ schreibt. Der EPRD-Geschäftsführer blickt in seinem Beitrag zusammenfassend auf das vergangene Jahr zurück und betrachtet unter anderem, wie das Register erstmals einen Schritt in Richtung mehr Transparenz in Bezug auf die Standzeit künstlicher Gelenke gegangen ist und wie dynamisch es sich entwickelt hat.