Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) berichtet über das EPRD.

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Ende September 2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ein Implantateregister Deutschland (IRD) zu errichten. Mit dem "Implantateregister-Gesetz" (IRegG) sollen Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte verbessert werden. Dieses Gesetz betrifft bundesweit Hunderttausende von Menschen. Alle Patienten, denen medizintechnische Produkte invasiv in den Körper eingebracht werden, egal, ob es sich um einen Defibrillator, ein Brustimplantat oder eine Hüftendoprothese handelt, sollen künftig in einem gemeinsamen Implantateregister erfasst werden.

Wie sich die Perspektive aus Sicht des EPRD darstellt, beleuchtet der aktuelle Beitrag in der Zeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN), Ausgabe 03/2021; Autor: Dr. med. Andreas Hey; Link zum Artikel (für Vollzugriff Login erforderlich) https://www.springermedizin.de/eprd-treibt-arbeit-weiter-voran/19213070