Durch die Zusammenarbeit stehen den beim Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) registrierten Krankenhäusern alle vom Register erstellten Dokumente zur schriftlichen Patienteninformation sowie die Erklärungen zu Einwilligung oder Widerruf jetzt zusätzlich über die beiden Anbieter von Patientenaufklärungsbögen zum Ausdrucken und digital zur Verfügung.

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Das Register wurde gegründet, um zu ermitteln, wie lange implantierte Hüft- oder Kniegelenkendoprothesen halten, bevor sie ausgewechselt werden müssen. Mit dem EPRD wird es erstmals möglich sein, bundesweit die Haltbarkeit von Endoprothesen zu erfassen und die Gründe für Wechseloperationen zu analysieren.

Die Teilnahme am EPRD ist freiwillig. Der Patient muss der Erhebung, Übermittlung, Speicherung und Auswertung seiner Daten zustimmen. Er kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen und Einsicht in die über ihn beim EPRD gespeicherten Daten verlangen. Für jeden dieser Prozesse hat das Register eine entsprechende Erklärung für die Krankenhäuser erstellt, um den Patienten zu informieren und seine Einwilligungen oder seinen Widerruf zu dokumentieren.