Berlin, 29. Februar 2012. Bei künstlichen Hüft- und Kniegelenken ist es schon bald leichter als heute möglich, bei Bedarf gezielte Rückrufaktionen zu starten und betroffene Patienten schnell und direkt über mögliche Produkt- und Prozessmängel zu informieren.

Das Register trägt dazu bei, den Weg eines Implantates vom Hersteller bis zum Patienten einfacher nachzuvollziehen. ©Fotolia/julianemartens

„Beim Endoprothesenregister Deutschland ziehen Ärzte, Krankenkassen und Hersteller an einem Strang, um die Sicherheit und Qualität von Kunstgelenken und ihrem Einbau in den Kliniken weiter zu erhöhen und ein Frühwarnsystem zu installieren“, sagt Professor Dr. Joachim Hassenpflug, Geschäftsführer der Endoprothesenregister Deutschland gGmbH. Das EPRD nimmt voraussichtlich Mitte 2012 seinen Betrieb auf.

Das Einsetzen von künstlichen Hüft- und Kniegelenken gehört zu den häufigsten Operationen in Deutschland. Allein im Jahr 2010 haben Ärzte rund 390.000 Hüft- und Knie-Endoprothesen bei Patienten mit starkem Gelenkverschleiß (Arthrose) oder nach Brüchen eingebaut. Darin enthalten sind knapp 37.000 Wechseloperationen, bei denen die Kunstgelenke ausgetauscht werden mussten. Über die Gründe dafür wollen die Beteiligten mit Hilfe des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) mehr erfahren.

„Der umfangreiche Datenpool des EPRD gestattet es künftig, die Ursachen für einen eventuellen Misserfolg bei einem Endoprothesen­-Eingriff leichter als bisher aufzuschlüsseln. Es ist dann einfacher zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für die erneute Operation verantwortlich sind. Insgesamt erhöht sich die Patientensicherheit“, erläutert Professor Hassenpflug. Zugleich erleichtere es das EPRD, Patienten bei Bedarf rasch und gezielt über fehlerhafte Implantate zu informieren. „Das ist prinzipiell auch heute schon machbar, aber nur mit einem vergleichsweise großen Aufwand“, so der EPRD-Geschäftsführer. Zugleich trage das Register dazu bei, den Weg eines Implantates vom Hersteller bis zum Patienten einfacher nachzuvollziehen, wie es die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vor kurzem gefordert habe.

Patienten, die ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk bekommen, können beim EPRD freiwillig mitmachen. Sie müssen dafür lediglich in der Klinik eine Einverständniserklärung unterschreiben. Hassenpflug: „Der Datenschutz ist dabei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, weil innerhalb des EPRD ausschließlich verschlüsselte Datensätze verwendet werden. Im Fall der Fälle ist es nur den beteiligten Krankenkassen oder der jeweiligen Klinik möglich, die Daten wieder zu entschlüsseln und einzelne Patienten gezielt zu informieren.“

Das Endopropthesenregister Deutschland ist Ende 2010 gegründet worden und befindet sich derzeit in fünf Kliniken in der Testphase. Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut).