Endoprothesenregister Deutschland in Hamburger Kliniken gestartet
„Das EPRD ergänzt das Qualitätsmanagement der Kliniken, wenn es um den Einbau von künstlichen Hüft- und Kniegelenken geht. Zugleich ist der zusätzliche Aufwand für das Klinikpersonal gering“, sagte EPRD-Geschäftsführer Professor Joachim Hassenpflug heute vor der Presse mit Blick auf die Pionierkliniken in der Hansestadt. Neben der Helios Endo-Klinik Hamburg nimmt auch das Zentrum für Endoprothetik der Schön Klinik Hamburg Eilbek am Probebetrieb des EPRD teil. Die Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks, unterstützt das für Patienten und Kliniken freiwillige Register.
„Wir wollen mehr Sicherheit in der Medizin und eine Stärkung der Patientenrechte“, erklärte Prüfer-Storcks. „Deshalb hatte sich Hamburg bereits für die Einrichtung eines staatlichen Registers für implantierbare Medizinprodukte eingesetzt. Mit dem Endoprothesenregister Deutschland ist nun ein nichtstaatliches Register entstanden, das ich sehr begrüße, da es die gleiche Zielrichtung hat. Mit Hilfe der gesammelten Daten wird eine verlässliche Basis geschaffen, um Aussagen zur Qualität der verwendeten Medizinprodukte und der medizinischen Behandlung treffen zu können. Dass zwei Hamburger Krankenhäuser an dieser Pionierleistung mitwirken, ist umso erfreulicher.“
In Deutschland werden jährlich rund 390.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingebaut. Ziel des EPRD ist es, wichtige Daten über diese Endoprothesen zu erfassen – angefangen vom Zeitpunkt des Protheseneinbaus über die Art der Prothese und ihre einzelnen Bestandteile bis hin zu einem eventuell notwendigen Auswechseln des künstlichen Hüft- oder Kniegelenks. „Es ist dann einfacher zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für eine erneute Operation verantwortlich sind. Insgesamt erhöht sich die Patientensicherheit“, erläuterte Hassenpflug.
Dr. Jan-Hauke Jens, Chefarzt im Zentrum für Endoprothetik der Schön Klinik Hamburg Eilbek, sieht in den Daten des EPRD denn auch „eine wichtige Ergänzung zu unserer eigenen Qualitätsmessung“, die bei Schön intern unter anderem auf Fragen nach der Lebensqualität nach einem Eingriff ausgerichtet ist. Mit Hilfe des EPRD könne er seine Patienten noch weitergehend beraten, so Jens. Der leitende Oberarzt der Gelenkchirurgie der Helios Endo-Klinik, Dr. Hans Mau, schätzt am Endoprothesenregister nicht zuletzt die dort angewendeten fairen Qualitätskriterien. Der Aufwand des Krankenhauspersonals für die Datenerhebung sei zudem gering. Mau: „Unsere Erfahrung zeigt, dass das Erfassen der Daten ohne großen Zeitaufwand möglich ist. Auch die Einwilligung der Patienten kann ohne weiteres im Zuge der üblichen Aufklärung vor der Operation eingeholt werden.“
Seit Oktober dieses Jahres hat nach und nach in mehr als 30 Kliniken der Probebetrieb des EPRD begonnen. „Aus heutiger Sicht wird das Register ab dem Sommer kommenden Jahres flächendeckend arbeiten“, erläuterte der Geschäftsführer des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit, Dr. Christof Veit. Das BQS-Institut mit Sitz in Hamburg und Düsseldorf fungiert im Auftrag des EPRD als wissenschaftliche Registerstelle. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Sicherung des Datenschutzes. Veit: „Die Übermittlung von Daten, die sich auf einen Patienten beziehen, geschieht ausschließlich über eine Vertrauensstelle, so dass die Anonymität der behandelten Personen gewahrt bleibt.“
Nach Angaben von EPRD-Geschäftsführer Hassenpflug haben schon mehr als 200 Kliniken ihre Bereitschaft zur Teilnahme am EPRD bekundet. Das Bundesgesundheitsministerium fördert den Probebetrieb des Registers in diesem Jahr mit rund 330.000 Euro.
Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut). Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der DGOOC ist das Endoprothesenregister Deutschland ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet und garantiert die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen. Das EPRD ist offen für weitere Beteiligte, etwa andere Krankenkassen.