Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat sich nach Worten seines Geschäftsführers Prof. Dr. Joachim Hassenpflug gut etabliert. „Das Register erfährt großen Zuspruch”, sagte Hassenpflug beim 131. Kongress Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der kürzlich in Berlin stattfand.

Das EPRD hat sich etabliert. ©Fotolia/twobee

„Mittlerweile haben sich über 240 Kliniken angemeldet und dem Register stehen mehr als 22.500 Datensätze zur Verfügung.” Schon jetzt zeige das EPRD, wie umfassende Qualitätsmessung ohne großen Aufwand für das Krankenhauspersonal funktionieren kann, führte Hassenpflug, der auch Direktor der Klinik für Orthopädie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel ist, aus.

Seit 2014 können sich bundesweit alle interessierten Krankenhäuser am EPRD beteiligen. Seine Praxistauglichkeit hat es bereits im Probebetrieb, der vom Bundesgesundheitsministerium finanziell unterstützt wurde, gezeigt. Die Produktdatenbank umfasst mehr als 38.000 Einträge, wird von der Industrie laufend aktualisiert und schließt bis auf wenige Ausnahmen fast alle in Deutschland vertretenen Hersteller ein. Ziel des Registers ist es Hassenpflug zufolge, alle der jährlich rund 400.000 Eingriffe im Bereich der Endoprothetik zu erfassen.

Das Register nimmt die Daten der registrierten Implantate über deren gesamte Lebensdauer auf. So erfahren Kliniken auch von Revisionen und Wechseloperationen bei Patienten, die dafür ein anderes Krankenhaus aufgesucht haben. Zudem erhalten Kliniken einmal jährlich eine Auswertung des EPRD mit umfangreichen Angaben darüber, welche Prothesen in ihrem Haus wie häufig eingebaut wurden, wie sich die Zahl der Wechseloperationen entwickelt hat und warum es zu Revisionen gekommen ist. Auch sind Informationen über Grunderkrankungen der Patienten und relevante Nebendiagnosen erfasst. Die Berichte können die Krankenhäuser nutzen, um fehlerhafte Verfahren und Produkte zu erkennen und zu verbessern.

Zudem ist es für Krankenhäuser, die am EPRD teilnehmen, leichter, Patienten bei Bedarf rasch und gezielt über ihr Implantat zu informieren. Die Patienten von teilnehmenden Abteilungen erhalten einen Implantatpass des EPRD, der den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und der auch nach einem Verlust jederzeit leicht neu erstellt werden kann.

Nach den Erfahrungen anderer Länder ist ein Endoprothesenregister nach fünf bis sieben Jahren voll funktionsfähig. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass Register die Revisionsraten erheblich verringern können. In Schweden, Finnland, Island und Norwegen wurden bereits in den 1970er und 1980er Jahren Endoprothesenregister gegründet. In der Folge ist die Wahrscheinlichkeit für Revisionen in diesen Ländern um bis zu zehn Prozent gesunken, in Schweden fiel die Rate sogar auf etwa die Hälfte des Ausgangswertes.

Finanziell, organisatorisch und mit Know-how wird das EPRD vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), vom AOK-Bundesverband und vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt. Das Konzept der Einbindung aller Beteiligten, also Wissenschaftlern, Ärzten, Krankenkassen und Industrie, in den auch von der Deutschen Arthrose-Hilfe e.V. unterstützten Aufbau des Registers hat sich bewährt. Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) ist das Endoprothesenregister Deutschland ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet. Transparente Prozesse sowie die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen sind wesentliche Rahmenbedingungen des EPRD. Das Register ist für weitere Partner offen, zum Beispiel bisher noch nicht eingeschlossene Betriebskrankenkassen, Privatversicherer und weitere Hersteller.