Berlin, 28. Juni 2012. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist nach Worten seines Geschäftsführers Professor Joachim Hassenpflug auf einem guten Weg.

Die Initiatoren arbeiteten derzeit „mit Volldampf“ daran, letzte datenschutzrechtliche Anforderungen wie die Einrichtung einer Vertrauensstelle umzusetzen, erklärte Hassenpflug anlässlich einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin, zu der der Orthopäde als Experte geladen war.

Hassenpflug: „Alle Vorbereitungen sind getroffen. Der Probebetrieb mit Realdaten soll nun im vierten Quartal 2012 aufgenommen werden. Danach kann es dann richtig mit der Arbeit losgehen.“ Erste Erfahrungen seien etwa zwei Jahre nach dem Start zu erwarten. Seine volle Leistungsfähigkeit werde das Register nach einer Laufzeit von fünf bis sieben Jahren erreichen.

Bereits jetzt haben dem EPRD-Geschäftsführer zufolge schon mehrere Hundert Kliniken, darunter auch große Klinikketten, ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet, obwohl die Datenerhebung noch gar nicht begonnen hat. Aktuell habe das Register nach umfangreichen Vorarbeiten in mehreren
Kliniken mit einer Testphase zum Prüfen der Datenwege und -abgleichungen begonnen. Die Teilnahme am EPRD ist für Kliniken und Patienten freiwillig.

Das EPRD basiert auf einer übergreifenden Partnerschaft von Medizin, Wissenschaft, gesetzlichen Krankenkassen und Industrie. Ziel des Registers ist es, wichtige Daten über künstliche Hüft- und Kniegelenke zu erfassen – angefangen vom Zeitpunkt des Protheseneinbaus über die Art der Prothese und ihre einzelnen Bestandteile bis hin zu einem eventuell notwendigen Auswechseln des Kunstgelenks.

„Der umfangreiche Datenpool des EPRD gestattet es künftig, die Ursachen für einen eventuellen Misserfolg bei einem Endoprothesen-Eingriff leichter als bisher aufzuschlüsseln. Es ist dann einfacher zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für die erneute Operation verantwortlich sind. Insgesamt erhöht sich die Patientensicherheit“, so Hassenpflug. An allen Stellen werden ausschließlich pseudonymisierte Daten verwendet und den datenschutzrechtlichen Fragestellungen wird umfassend Rechnung getragen.

Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut). Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der DGOOC ist das Endoprothesenregister Deutschland ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet und garantiert die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen. Das EPRD ist offen für weitere Beteiligte, etwa andere Krankenkassen.