FAQ – Gut zu wissen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum EPRD.

Welches Ziel verfolgt das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD)?

Das EPRD wird als nationales Register die längst überfällige Datengrundlage für eine weitere Verbesserung der Versorgungsqualität schaffen und für mehr Transparenz über die Standzeit (dies ist die Zeit, in der Implantate bis zu einer Wechseloperation funktionstüchtig sind) künstlicher Gelenke sorgen. Jährlich werden in Deutschland mehr als 400.000 künstliche Gelenke eingebaut. Die langfristige Leistungsfähigkeit von Endoprothesen wird durch viele unterschiedliche Einflussgrößen bestimmt. Vor diesem Hintergrund dokumentiert das EPRD die Standzeit der Kunstgelenke im Körper vom Einbau bis zum gegebenenfalls notwendigen Wechsel.

Welche Vorteile bietet das EPRD Patienten und Krankenkassen?

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) wurde eingerichtet, um die Qualität verwendeter Endoprothesen zu sichern und zu verbessern. Für Patienten bedeutet das im Fall der Fälle, dass ihnen weitere Beschwerden und ein weiterer Krankenhausaufenthalt erspart bleiben. Der umfangreiche Datenpool des EPRD wird es künftig erlauben, die Ursachen für einen eventuellen Misserfolg bei einem Endoprothesen­-Eingriff leichter als bisher aufzuschlüsseln. Damit wird es möglich zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für die erneute Operation verantwortlich sind. Mithin bietet das EPRD eine umfassende Qualitätssicherung und eine Verbesserung der Patientensicherheit. 

Wie profitieren Ärzte und Kliniken?

Durch mehr Qualitätssicherung. Endoprothesen-­Operationen an Hüft­- und Kniegelenken gehören zwar zu den erfolgreichsten Operationen überhaupt. Die EPRD-Daten erlauben es Ärzten und Krankenhäusern aber, die Ursachen eventueller Komplikationen eher zu erkennen und zu beheben. Einem geringen organisatorischen Aufwand durch das Erfassen jedes einzelnen Bauteils (Schaft, Kopf etc.) einer Endoprothese mit einer Software und einem Barcode-­Scanner im Krankenhaus steht ein großer Nutzen gegenüber. 

Worin liegt der Nutzen für die Medizinprodukteindustrie?

Das Register dient als „Frühwarnsystem“, nicht nur für Ärzte und Krankenhäuser, Patienten und Krankenkassen, sondern auch für die Industrie. Wichtig dabei: Das Register ist unabhängig und bei der medizinischen Fachgesellschaft angesiedelt, sodass die ausgewerteten Daten durch die sichergestellte Neutralität aussagekräftig sind. Geplant ist, den am EPRD teilnehmenden Unternehmen jährlich einen kompletten Bericht über die Leistung ihrer Produkte auszustellen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist für die Unternehmen die Erfassung der Revisionsgründe durch das Register. Ein weiterer Vorteil: Die Unternehmen können die Registerdaten im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung nutzen.

Wie ist das EPRD organisatorisch aufgebaut?

Das Endoprothesenregister Deutschland wird getragen von der EPRD gGmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Das EPRD ist bewusst an die wissenschaftliche Fachgesellschaft angebunden, um die Neutralität und Unabhängigkeit der EPRD gGmbH zu gewährleisten. Die EPRD gGmbH betreibt die Registerstelle, die Datenstränge von Krankenhäusern und Krankenkassen zusammenführt und zudem auf eine Implantat­-Datenbank der Industrie zurückgreift, in der auf dem deutschen Markt verwendete Knie-­ und Hüftendoprothesen erfasst sind. Die inhaltliche Steuerung der EPRD gGmbH erfolgt durch ein Exekutivkomitee, in dem die DGOOC, der AOK-­Bundesverband, der Verband der Ersatzkassen und die Industrie vertreten sind.

Mit welchen Daten arbeitet das EPRD?

Die Registerstelle des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) erhält Daten von den beteiligten Krankenkassen und Krankenhäusern. Das sind zum einen die klinischen Behandlungsdaten und zum anderen Auszüge aus den routinemäßig erstellten Abrechnungsdaten. Krankenhäuser sowie Krankenkassen stellen der Registerstelle die Daten unter Einbindung einer Vertrauensstelle nur in pseudonymisierter Form zur Verfügung.

Die Krankenhäuser erfassen für jede Operation alle im Patienten eingebauten Prothesenteile. Mit Hilfe einer von den Implantatherstellern zur Verfügung gestellten Produktdatenbank konnte der Erfassungsprozess in den Krankenhäusern vereinfacht werden, und detaillierte Informationen zur Beschaffenheit der Produkte für die Auswertungen sind verfügbar.

Im EPRD steht damit erstmalig in Deutschland ein System zur Verfügung, mit dem die Standzeiten von künstlichen Hüft- und Kniegelenken ermittelt und ausgewertet werden können.

Was geschieht mit den Daten in der Registerstelle?

Alle eingehenden Datenstränge verknüpft die Registerstelle zu einem Datenstrang. Zusätzlich greift sie auf eine von der Industrie aufgebaute Produktdatenbank zurück, in der auf dem deutschen Markt verwendete künstliche Knie-­ und Hüftgelenke erfasst und einem bestimmten Barcode zugeordnet sind. So kann die Registerstelle ermitteln, welcher Prothesentyp wann in welchem Krankenhaus eingebaut worden ist und ob es sich um eine Erst-­ oder Wechseloperation handelt. Auf dieser Grundlage werden die Ergebnisse regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht.

Müssen Patienten bzw. die Versicherten der beteiligten Kassen beim EPRD mitmachen?

Nein, denn die Teilnahme am Register basiert auf Freiwilligkeit. Das gilt für alle: für die Patienten, für Ärzte und Kliniken sowie für die Industrie. Allerdings gehen die Initiatoren aufgrund der erwarteten positiven Effekte für alle Beteiligten davon aus, dass viele Patienten diese Chance für mehr Transparenz und Sicherheit nutzen werden. Alle Patienten, bei denen eine entsprechende Operation ansteht, werden um ihre Einwilligung gebeten. Nur mit ihrer schriftlich gegebenen Zustimmung dürfen die Daten erfasst und für das EPRD aufbereitet werden. AOK und Ersatzkassen haben gemeinsam knapp 50 Millionen Versicherte, was etwa 70 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten entspricht. 

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Jederzeit. Um größtmögliche Sicherheit beim Datenschutz zu gewährleisten, hat das EPRD in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten eigens eine Vertrauensstelle geschaffen, die die personen- und fallbezogenen Daten erhält und die Informationen ausschließlich in pseudonymisierter Form weiterleitet. Personenbezogene Daten, mit denen sich einzelne Patienten direkt durch die Registerstelle oder die EPRD gGmbH identifizieren lassen, werden zu keinem Zeitpunkt verwendet. Lediglich die beteiligten Krankenkassen und Kliniken können im Falle eines Falles Patienten gezielt warnen, wenn zum Beispiel Mängel gehäuft vorkommen sollten. Hierfür müssen die Patienten zuvor ihr Einverständnis gegeben haben.  

Werden die Ergebnisse des EPRD veröffentlicht?

Selbstverständlich. Einmal im Jahr berichtet die EPRD gGmbH über ihre Arbeit und die Gesamtergebnisse des Endoprothesenregisters Deutschland mit dem Jahresbericht des EPRD. Außerdem erhalten die beteiligten Krankenhäuser ebenso spezifische Auswertungen wie einzelne Hersteller. Möglich sind darüber hinaus wissenschaftliche Veröffentlichungen auf der Basis der EPRD­-Daten. 

Kommen zusätzliche Belastungen auf Versicherte, Ärzte, Kliniken und Krankenkassen zu?

Kaum. Außer dem erwähnten geringen Organisationsaufwand für Krankenhäuser, Kassen und Industrie sieht das Finanzierungskonzept eine ausgewogene Beteiligung vonseiten der Krankenkassen, der Industrie und der Krankenhäuser vor. Insgesamt gesehen ist das Verfahren datensparsam, bürokratiearm und vergleichsweise preisgünstig – bringt aber großen Nutzen.

Welche Erfahrungen haben andere Länder mit einem Endoprothesenregister gesammelt?

Zahlreiche Länder haben mit Endoprothesenregistern schon seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. In Schweden, Island, Norwegen und Finnland werden solche Register bereits seit mehr als 30 beziehungsweise mehr als 20 Jahren geführt. Frankreich, Österreich, Dänemark, Australien, Kanada, Niederlande, Schweiz, USA und Großbritannien verfügen ebenfalls über Endoprothesenregister. In Schweden, das bei Endoprothesenregistern Pionierarbeit geleistet hat, konnte die Revisionsrate um etwa die Hälfte reduziert werden.