„Wie reduziere ich den zeitlichen Aufwand für die doppelte Meldung an IRD und EPRD?“

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„Müssen Krankenhäuser Hüft- und Knieendoprothesen dem Implantateregister Deutschland (IRD) melden?”
Ja, die Meldung an das IRD ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die vollständige Vergütung der erbrachten Leistungen. Um allen Beteiligten den Einstieg zu erleichtern, ist der Sanktionsmechanismus für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen für die ersten sechs Monate nach dem Start des Regelbetriebs für den jeweiligen Implantattyp ausgesetzt. Erfolgt der Eingriff nach diesem Zeitraum, wird eine Vergütungsminderung wirksam (aktuell 100 € pro implantatbezogener Maßnahme). Eine entsprechende Änderung des IRegG und der IRegBV wurde am 29. Oktober 2024 mit dem Medizinforschungsgesetz verkündet und ist rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
„Wie melde ich an das IRD?”
Die Meldungen der Kliniken erfolgen über Softwaremodule, die in der Regel ins Krankenhausinformationssystemen (KIS) integriert sind und die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Es gibt aber auch Erfassungssysteme, die diese Aufgabe außerhalb des KIS übernehmen und die relevanten Abrechnungsinformationen in das KIS übertragen.
„Wie reduziere ich den zeitlichen Aufwand für die doppelte Meldung an IRD und EPRD?”
Das EPRD hat eine Übergabeschnittstelle entwickelt, mit der Stammdaten aus dem KIS zusammen mit dem verschlüsselten IRD-Datensatz aus z.B. dem KIS an EPRD-Edit übergeben werden können. Alle für das EPRD relevanten Daten werden in der Erfassungssoftware EPRD-Edit übernommen. So sind in der Klinik nur noch die im EPRD erhobenen, nicht durch das IRD erfassten Felder auszufüllen. Den „Bauplan“ für die kostenfreie Schnittstelle hat das EPRD bereits am 28. Oktober 2024 an alle KIS-Hersteller und am EPRD teilnehmenden Kliniken, die EPRD-Edit nutzen, übermittelt. Das EPRD-Team unterstützt seither bei der technischen Umsetzung, um eine nahtlose Datenerfassung sicherzustellen und so die vom EPRD bewährte wissenschaftliche Arbeit auf Basis der Registerdaten weiterhin zu verbessern. Benötigen auch Sie Hilfe bei der Implementation der EPRD-Übergabeschnittstelle, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
„Können KIS-Hersteller eine Lösung für die EPRD-Übergabeschnittstelle anbieten?”
Ja, das EPRD hat die Schnittstellenspezifikation den gängigen KIS-Herstellern zur Verfügung gestellt, damit diese die Schnittstelle als Modul für ihre Systeme anbieten können.
Die folgenden KIS-Anbieter bieten bereits Lösungen an:
- Dedalus (ORBIS)
- Meierhofer (M-KIS)
- Deutsche Telekom Clinical Solutions (iMedOne)
Zusatzprodukt für KIS-Systeme von Compugroup:
- KMSImplant (Fertigstellung im Sommer 2025)
„Fragt das IRD tatsächlich keinen Zement ab?”
Nein, der Zement muss hier als Zubehör eingegeben werden.
„Bei der IRD-Erfassung wird auch die Krankenversichertennummer (KVNR) von Privatpatienten benötigt. Wie erhalte ich diese?”
Die Patienten müssen Ihre KVNR beim Versicherer beantragen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Patientinnen und Patienten bereits beim Aufnahmegespräch darauf aufmerksam zu machen, dass Sie die KVNR für das weitere Vorgehen benötigen. So hat der Patient in der Regel ausreichend Zeit, um die KVNR bei seinem privaten Versicherer einzuholen.
„Kann ich die Krankenversichertennummer (KVNR) zu einem späteren Zeitpunkt ans IRD übermitteln?”
Ja, bis zu sechs Monate nach erfolgter OP ist dies möglich.