Registrierung

Kliniken, die am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) teilnehmen wollen, schließen mit der EPRD gGmbH einen Vertrag. Vertragspartner im Rahmen des Endoprothesenregisters sind die teilnehmende Klinik auf der einen und die EPRD gGmbH auf der anderen Seite.

Rechte und Pflichten

Der Vertrag beschreibt die Zielsetzung sowie den Zweck des EPRD. Weiter sind darin die Leistungen der EPRD gGmbH sowie die Pflichten der Kliniken aufgelistet. Dies umfasst, die technischen Voraussetzungen für die Datenerfassung zu schaffen, Personal zu schulen und die entsprechenden Daten aus der Endoprothetik zu übermitteln. Der Vertrag erläutert auch, nach welchen Regeln die aufgenommenen Daten weiterzuleiten und auszuwerten sind und sichert das Einhalten der Datenschutzbestimmungen zu.

Darüber hinaus müssen die Kliniken vor der Operation eine Einwilligungserklärung des Patienten einholen – auch für die Patienten ist die Teilnahme am EPRD freiwillig.

Klinik-Handbuch und Kundenbereich

Das EPRD hat ein Handbuch für Kliniken erstellt, die beim Endoprothesenregister mitmachen wollen. Das Klinik-Handbuch sowie detaillierte, für die Registrierung erforderliche Informationen, erhalten Krankenhäuser per E-Mail.  

Bereits beim EPRD registrierte Krankenhäuser finden das Klinik-Handbuch und weitere Dokumente, Präsentationen, Video-Tutorials sowie die EPRD-Poster im Kundenbereich. Das so genannte Extranet ist über die blau kolorierte, aufklappbare Side-Bar erreichbar.

Technische Anforderungen

Die Erfassung im Register erfolgt rein softwaregestützt. Um die Daten für das Register erfassen und übermitteln zu können, müssen Krankenhäuser deshalb spezielle Dienste und Anwendungen installieren.

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Personal

Das Einarbeiten des Klinikpersonals, in der Regel OP-Pflegekräfte, ist wenig zeitintensiv. Das Bedienen des Scanners und das Steuern der Software sind einfach und erfordern keine langen Schulungszeiten. 

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