Keine rechtlichen Probleme

Zu den häufigen Fragen, die Klinikmanager und Ärzte in Bezug auf das EPRD stellen, gehören Rechtsfragen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Arzthaftung sowie der Umgang mit den Haftpflichtversicherungen.

Das Ganze im Blick

Die Teilnahme eines Krankenhauses am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erhöht keineswegs das Klagerisiko des einzelnen Operateurs. Die Standzeiten der Kunstgelenke und die Revisionsraten werden nicht für einzelne Ärzte, sondern nur für eine gesamte Klinik erfasst. Das EPRD sorgt so auf einer übergeordneten Ebene für mehr Transparenz in der endoprothetischen Versorgung und erhöht die Patientensicherheit – ein Vorteil für Ärzte, Kliniken und die Hersteller der Implantate.

Pluspunkt bei der Prämie

Die Haftpflichtversicherungen achten bei der Kalkulation ihrer Prämien für ein Krankenhaus oder einzelne medizinische Abteilungen zunehmend darauf, ob die Häuser Strategien entwickeln, mit denen sie die Qualität sichern und Risiken verringern. Die Teilnahme am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist ein Beleg dafür, dass Ärzte und Kliniken sich dieser Verantwortung stellen. Mit seinem systematischen Berichtswesen und den Feedback-Berichten an die Kliniken steigert das EPRD die Sicherheit der Patienten und mindert langfristig die Zahl der Revisionseingriffe. Jede nicht erfolgte Revision reduziert das Risiko für den Patienten und damit die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensfall eintritt. Die Teilnahme am EPRD ist also bei Gesprächen mit den Haftpflichtversicherungen ein gutes Argument.