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Auswertungen beantragen

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) verfolgt mit dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) das Ziel, die wissenschaftliche Forschung und Qualitätssicherung zu fördern. Das Register ermöglicht daher neben der Erstellung eigener Jahresberichte und standardisierter Auswertungen für Kliniken und Hersteller auch die sekundäre Datennutzung durch Dritte, etwa für Auswertungen für wissenschaftliche Publikationen oder für interne Sonderauswertungen zu regulatorischen Zwecken.

Je nach Ziel und Nutzergruppe gibt es verschiedene Antragsarten mit eigenen Prozessen und Kostenstrukturen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Reitern unten und in den verlinkten Richtlinien und Anlagen. Das EPRD unterscheidet Anträge für vier Auswertungstypen: für wissenschaftliche Publikation, für interne Zwecke, für standardisierte Daten und Sonstige (Marketingzwecke und Behördenanfragen).

Der Prozess der Einreichung verläuft bei allen Antragsarten in zwei Phasen:

  1. Antrag und erste Projektskizze:
    Bitte lesen Sie die Richtlinien Datennutzung und – bei geplanter Veröffentlichung – Publikationsrichtlinie. Haben Sie Fragen oder möchten Ihr Vorhaben besprechen? Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Ihren Antrag bereits einreichen möchten, unterzeichnen Sie das EPRD-Formular zunächst nicht und senden Sie uns das bearbeitbare Dokument.
  2. Abstimmung der Projektdetails und initiale Prüfung durch das EPRD:
    Wenn die grundsätzliche Machbarkeit gegeben ist, unterstützen wir Sie bei der Optimierung des Projektantrags. Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung kann der Antrag finalisiert und von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Danach durchläuft jeder Antrag einen Freigabeprozess. Die Details sind unter den einzelnen Reitern aufgelistet. Dort finden Sie auch eine Kurzbeschreibung der Zielgruppe für jede Antragsart sowie die Pflichten des Antragstellers und Angaben zu der Kostengestaltung.

Für Ihre Fragen und die Übermittlung von Anträgen wenden Sie sich bitte an: studien(at)eprd.de 

Anträge für wissenschaftliche Publikation

Nutzergruppe und Ziel:

Forschende, die eine Auswertung für eine wissenschaftliche Publikation (z. B. Artikel in peer-review Journal) beantragen möchten. Das EPRD bietet grundsätzlich keine Auswertungen für Bachelor- oder Masterarbeiten an und betreut keine Dissertationen.


Link zum Antragsformular


Bewilligungsprozess:

  1. Bewilligungsverfahren:
    Mehrmals im Jahr entscheiden die beteiligten EPRD-Gremien über die Bewilligung, Priorität und die Kostenpflichtigkeit des beantragten Studienprojekts. Durch die Antragstellung selbst entstehen zunächst keine Kosten.
  2. Nach Bewilligung des Antrags:
    Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält der Antragsteller ein Angebot, in dem Kosten und Zeitrahmen festgehalten sind. Erst mit Annahme dieses Angebots wird der Antrag verbindlich und gegebenenfalls kostenpflichtig und die Auswertung und Bereitstellung der Daten kann erfolgen. 

Pflichten des Antragstellers

  • Die bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich für das genehmigte Forschungsvorhaben genutzt werden.
  • Das EPRD ist im Titel der Publikation zu erwähnen.
  • Im Manuskript ist an geeigneter Stelle explizit auf die DGOOC hinzuweisen.
  • Das EPRD ist berechtigt, weitere Autoren zu benennen.
  • Bei Vorträgen mit Bezug auf das Studienprojekt müssen Referent, Vortragstitel und Veranstaltung sowie die Folien dem EPRD übermittelt werden.
  • Vor Einreichung ist der Antragsteller verpflichtet, das Manuskript dem EPRD zur Abstimmung zur Verfügung zu stellen.
  • Nach Veröffentlichung ist der Antragsteller verpflichtet, Referenz und Volltext der Publikation bereitzustellen.
  • Weitere Informationen finden Sie in der Publikationsrichtlinie und Richtlinie zur Datennutzung.

Preisgestaltung:

Projekte sind grundsätzlich kostenpflichtig. Der Pauschalbetrag für die sekundäre Datennutzung/Auswertung beträgt 3.000 € (netto). Die EPRD-Gremien entscheiden nach festgelegten Kriterien, ob das im Antrag beschrieben Projekt voll kostenpflichtig (3.000 € netto), kostenreduziert (1.500 € netto) oder kostenfrei behandelt wird. 

Erst wenn Sie das Angebot annehmen, wird der Antrag verbindlich und gegebenenfalls kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührentabelle. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss.


 Anlagen zum Antrag:

  • Interessenkonflikterklärung (ICMJE Disclosure of Interest)
  • Antragssupplement (nur auf Nachfrage seitens des EPRD)

Antrag auf Auswertung für interne Nutzung

Nutzergruppe und Zielsetzung:

Am EPRD teilnehmende Hersteller, Kliniken und Krankenkassen können Auswertungen für regulatorische Zwecke, Behördenanfragen und allgemeine Qualitätssicherungsmaßnahmen beantragen.

 

Link zum Antragsformular

 

Sie sind Hersteller und wünschen sich eine standardisierte Auswertung für eine spezifische Produktgruppe? Dann können Sie hier direkt einen oder mehrere Detail Reports on Demand ohne Antragsverfahren bestellen.

 

Bewilligungsprozess:

  1. Bewilligungsverfahren:
    Mehrmals im Jahr entscheiden die beteiligten EPRD-Gremien über die Bewilligung von eingereichten Anträgen. Mit der Einreichung wird der Antrag verbindlich und bei Bewilligung kostenpflichtig.
  2. Nach Bewilligung des Antrags:
    Fällt die Entscheidung positiv aus, kann die Auswertung und Bereitstellung der Daten erfolgen. 

Pflichten des Antragstellers:

  • Nutzung ausschließlich für interne Zwecke genehmigt.
  • Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Datennutzung.

Preisgestaltung:

Der Grundbetrag für die Antragsstellung zur sekundären Datennutzung für die interne Zwecke beträgt 3.000 € (netto) zuzüglich Arbeitskosten für die Auswertung (175 € netto pro Stunde). 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Gebührentabelle. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss.

 

 

Antrag auf standardisierte Daten

Nutzergruppe und Ziel:

Interessierte können kostenpflichtig rein deskriptive Versorgungszahlen für Vorträge oder Poster beantragen. Offizielle Repräsentanten des EPRD können ggf. Vorauszüge aus dem jeweils in Erstellung befindlichen Jahresbericht für Vorträge erhalten.


Link zum Antragsformular


Bewilligungsprozess:

  1. Bewilligungsverfahren:
    Die EPRD-Geschäftsleitung entscheidet über die Bewilligung des Antrags.
  2. Nach Bewilligung des Antrags:
    Fällt die Entscheidung positiv aus, kann die Bereitstellung der Daten erfolgen.

Pflichten des Antragstellers:

  • Nutzung nur für den angegebenen Vortrag oder die Veranstaltung.
  • Pflicht zur Quellenangabe „EPRD gGmbH“ im Vortrag.
  • Keine inhaltliche Veränderung oder Neuberechnung der Daten.
  • Referent, Vortragstitel und Veranstaltung sowie die Folien müssen dem EPRD übermittelt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie in der Publikationsrichtlinie und Richtlinie zur Datennutzung.

Preisgestaltung:

Bei offizieller EPRD-Repräsentanz kostenfrei, für alle andere Antragsteller Abrechnung nach Arbeitskosten (175 € netto pro Stunde, minimal wird eine Arbeitsstunde in Rechnung gestellt). Detaillierte Informationen finden Sie in der Gebührentabelle. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss.

 

Antrag für sonstige Publikation

Nutzergruppe und Ziel:

Teilnehmende Hersteller und Kliniken können die Verwendung von EPRD-Auswertungen für Zwecke wie Imagebroschüren, Presseinformationen oder Geschäftsberichte beantragen. Behörden können ebenfalls EPRD-Auswertungen beantragen.

 

Link zum Antragsformular

 

 Bewilligungsprozess:

  1. Bewilligungsverfahren:
    Mehrmals im Jahr entscheiden die beteiligten EPRD-Gremien über die Bewilligung des Antrags. Mit der Einreichung wird der Antrag verbindlich und bei Bewilligung kostenpflichtig.
  2. Nach Bewilligung des Antrags:
    Fällt die Entscheidung positiv aus, kann die Auswertung und Bereitstellung der Daten erfolgen.
  3. Nach Bereitstellung der Daten: Bei Auswertungen zu Marketingzwecken legt der Antragsteller nach erfolgter Datenlieferung vor Publikation sämtliche zur Veröffentlichung vorgesehenen Materialien zur Freigabe vor. 

Pflichten des Antragstellers:

  • Nutzung ausschließlich im genehmigten Kontext.
  • Veröffentlichung von sämtlichen (Werbe)inhalten nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe der finalen Version durch das EPRD.
  • Pflicht zur Quellenangabe.
  • Gelieferte Daten dürfen nicht verzerrt oder verändert werden.
  • Weitere Informationen finden Sie in der Publikationsrichtlinie und Richtlinie zur Datennutzung.

Preisgestaltung:

Projekte sind kostenpflichtig. Der Grundbetrag für die sekundäre Datennutzung/Auswertung beträgt 3.000 € (netto) zuzüglich Arbeitskosten (175 € netto pro Stunde).

Detaillierte Informationen finden Sie in der Gebührentabelle. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss.

 

Erforderliche Anlagen:

  • Kommunikations-/Marketingkonzept oder Vergleichbares

Antragsformulare, Anlagen und Richtlinien

Richtlinien und Informationen

  • Richtlinie zur Datennutzung (PDF)
  • Publikationsrichtlinie (PDF)
  • Gebührentabelle (PDF)

Antragsformulare

  • Antrag auf Auswertung für Wissenschaftliche Publikation (PDF)
  • Antrag auf Auswertung für Interne Zwecke (PDF)
  • Antrag auf Standardisierte Auswertung (PDF)
  • Antrag für sonstige Publikation (z. B. Marketing) (PDF)

Anlagen zu den Antragsformularen

  • Antragssupplement für Wissenschaftliche Publikationen (Excel)
  • Interessenkonflikterklärung (URL)

 

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